Biber-Abschuss keine Lösung

Im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Nutzungsansprüchen des Menschen!

© RogerJagersberger

 

17.1.2020 - Bis zu zehn Biber sollen auf Antrag der Machlanddamm Betriebsgesellschaft im Bereich des Polders Mettensdorf bis Ende Februar 2020 gefangen und getötet werden. Als Begründung für den Entnahmeantrag werden nicht kalkulierbare Schäden am Damm angeführt. Allerdings werden im Antrag keine konkreten Schadstellen genannt. Längerfristig ist das Abschießen der geschützten Tierart keine Lösung, so der Naturschutzbund Oberösterreich.

Der Machlanddamm ist ein mit öffentlichen Mitteln errichtetes, Millionen-schweres Bauwerk zum Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser. Bereits vor Errichtung des Dammes hat der Naturschutzbund Oberösterreich des Öfteren darauf hingewiesen, dass der Einbau von technischen Schutzmaßnahmen gegen Grabeaktivitäten von Biber und anderen Tieren unerlässlich sein wird. Leider wurde bei der Errichtung darauf verzichtet. Ein Planungs-Manko mit langwierigen Folgen: Die risikoreiche und kostenintensive Wiederherstellung von unterminierten Dammböschungen wäre dann nicht mehr notwendig gewesen genauso wie der noch teurere nachträgliche Einbau von technischen Schutzmaßnahmen, welche in Zukunft das Eindringen von Bibern oder anderen Tieren wie der Bisamratte in das unterirdische Fundament der Dämme verhindern soll. 

Derzeit ist laut Machlanddamm Betriebsgesellschaft der Planungsprozess für den nachträglichen Einbau von Schutzmaßnahmen gegen die Grabeaktivitäten von Biber und Co. im Gange. Der tatsächliche Zeitpunkt der Umsetzung ist jedoch nicht unmittelbar in Sichtweite. Der Naturschutzbund Oberösterreich fordert einen konkreten Zeitplan und eine rasche Umsetzung der Schutzmaßnahmen.

Geschützte Tierart
Der Biber ist in Oberösterreich sowohl nach der nationalen Rechtslage als auch nach der FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie der EU geschützt. Für den Biber bedeutet dies, dass er grundsätzlich nicht absichtlich gestört, gefangen oder getötet werden darf. Auch sein Lebensraum mit seinen Lebensgrundlagen ist zu schützen, das heißt seine Burgen oder sonstigen Bauwerke wie Dämme dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Eine Entnahme laut FFH-Richtlinie der EU ist erst dann möglich, wenn alle anderen (Präventiv-)Maßnahmen nicht greifen und ein erheblicher Schaden vorliegt. Eine Lösung, der Einbau von technischen Schutzmaßnahmen, ist jedoch gegeben und wird seit Jahren vom Naturschutzbund gefordert.

Eine Beendigung der Aktivitäten im Nahbereich des Dammes ist jedenfalls alleine durch eine Entnahme der Biber keinesfalls gegeben – weder kurz- noch langfristig, da sich der Biber im Machland gut eingelebt hat. Durch den Besiedelungsdruck aus den umgebenden Biberrevieren wird es zu einer raschen Wiederbesiedelung des freiwerdenden Reviers kommen. Die Entnahme ist also nicht zielführend und widerspricht daher auch dadurch den Ausnahmeregelungen der FFH-Richtlinie der EU.

Der Naturschutzbund drängt nun auf einen raschen Einbau der technischen Schutzmaßnahmen am Machlanddamm, um weitere Entnahmen des Bibers zu verhindern. Viel besser wäre es, den Biber als Partner in Sachen Renaturierung der Gewässer zu betrachten. 

Biber - ein Baumeister als "Ökoingenieur"
Zahlreiche Studien belegen: Der Biber gestaltet die Landschaft nach seinen Bedürfnissen und fördert dadurch die Artenvielfalt: Unzählige Tier- und Pflanzenarten finden durch den großen Nager einen geeigneten Lebensraum.  Der Biber hält durch seine Bautätigkeit einerseits das Wasser in der Landschaft und kann andererseits Hochwasserereignisse abbremsen. In Zeiten der Klimaveränderung mit einer Zunahme von extremer Trockenheit einerseits und extremen Niederschlagsereignissen andererseits profitiert auch der Mensch davon. Zudem sind Biberlebensräume CO2-Senken: auf durch Biber aufgestauten Flächen wird ein Vielfaches an Kohlendioxid gebunden.

Wo man ihm Raum lässt, arbeitet der Biber „Pfote in Hand“ mit der Wasserwirtschaft bei der dringend notwendigen Renaturierung unserer Fließwässer – und das kostenlos. Bei einer Renaturierung eines Fließgewässers durch den Menschen muss man hingegen mit durchschnittlich 1 Million Euro an Kosten pro Flusskilometer rechnen.

Von Seiten des Landes OÖ., Abteilung Naturschutz gibt es ein sehr gutes Biber-Management: Grundbesitzer können sich in Konfliktsituationen beraten lassen. In vielen Fällen können dadurch Lösungen getroffen werden, mit welchen sowohl der Grundbesitzer als auch die Biber gut leben können (beispielsweise Einzelstammschutz von Werthölzern usw.) 

Es gibt auch eine Biber-Flächen-Prämie: Für die Biberprämie gibt es zwei Bemessungsgrundlagen: Stufe 1 betrifft alle Flächen mit Bibervorkommen, auf denen eine Nutzung grundsätzlich weiterhin möglich ist. Die Prämie beträgt in diesem Fall unabhängig von der Höhe etwaiger Schäden € 100/ha/Jahr. Stufe 2 betrifft Flächen mit Bibervorkommen, auf denen eine weitere Bewirtschaftung faktisch nicht mehr möglich ist (Überflutung). Die Prämie beträgt in diesem Fall € 300/ha/Jahr. Infos zum Biber Land OÖ.

Von der OÖ. Umweltanwaltschaft wurde vor kurzem ein Biber-Handbuch OÖ. heraus gegeben.

 

 

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