Angriff auf Umwelt- und Tierschutz in Oberösterreich!

Graureiher © J. Limberger

Naturschutzbund Oberösterreich und BirdLife Österreich orten Umgehung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen.

Eine Gesetzesnovelle soll in Oberösterreich den Abschuss von sogenannten „Problemtieren“ vereinfachen. So sieht es zumindest ein Initiativantrag von ÖVP und FPÖ im OÖ Landtag vor. Die Tötung geschützter Tierarten wie Wolf, Fischotter oder Graureiher könnte in Zukunft auch mittels Verordnungen erlaubt werden und die bisherigen Einzelfallprüfungen damit ersetzen. Der Naturschutzbund und BirdLife Österreich zeigen sich alarmiert und orten eine Umgehung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen.

Genehmigungen zur Entnahme von sogenannten „Problemtieren“ wurden bisher in Oberösterreich durch Bescheide von den Bezirkshauptmannschaften erteilt. Nach der Aarhus-Konvention steht anerkannten Umweltorganisationen eine Parteistellung zu und sie können gegen derartige Bescheide Beschwerden erheben. Dieses Beschwerderecht ist aus gutem Grund EU-weit verankert und ein Garant dafür, dass geschützte Tierarten nicht auf Basis unvollständiger oder fehlerhafter Genehmigungen getötet werden können. Mit dem vorliegenden Antrag würde es allerdings ausgehebelt.

Zukünftig sollen Genehmigungen zur Tötung geschützter Arten auch auf dem Verordnungsweg erteilt werden können. Eine Verordnungsprüfung durch den Verfassungsgerichtshof kann aber nicht von Umweltorganisationen beantragt werden. Somit stünde der Zivilgesellschaft kein effektives Mittel zur Bekämpfung rechtswidriger Ausnahmegenehmigungen mehr zur Verfügung.

„Aus unserer Sicht soll mit diesem Initiativantrag erreicht werden, dass anerkannte Umweltorganisationen fehlerhaft begründete Behördenentscheide nicht mehr beeinspruchen können und unzulässige Bescheide nicht vor Gericht zerpflückt werden. Es kann aber nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung nun Graureiher, Fischotter oder andere unliebsame Tiere geschossen werden können, ohne dass die behaupteten Schäden und die Alternativenprüfung kontrolliert werden können. Da die Möglichkeit der Beschwerde bei artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen verpflichtend notwendig ist, würde eine Umsetzung des derzeitigen Vorschlages auch EU-Recht widersprechen“, so Hans Uhl, Landesleiter von BirdLife in Oberösterreich.

„Die geplante Änderung mag Verfahren zwar vereinfachen, führt aber klar zu einer Verschlechterung der Bewilligungspraxis. Das Aufzeigen von Missständen wird erschwert und das Übergehen kritischer Stimmen vereinfacht. Wenn die Regelung solcher Eingriffe per Verordnung gewünscht ist, so ist die Politik verpflichtet, die nötigen Beteiligungsrechte vorher verfassungsrechtlich zu verankern. Das öffentliche Interesse an rechtskonformen Verfahren, an Umwelt- und Tierschutz ist endlich wahrzunehmen und zu fördern, anstatt sich der Verantwortung zu entziehen”, appelliert Johannes Hohenegger von BirdLife.

Die Umweltorganisationen Naturschutzbund Oberösterreich und BirdLife Österreich fordern daher den oberösterreichischen Landtag dazu auf, dem Gesetzesvorschlag nicht zuzustimmen.

„EU-rechtskonforme Genehmigungsverfahren ohne unnötige Zeitverzögerung können nur durch fachlich korrekt begründete Bescheide erreicht werden. Die Einschränkung der Rechte zivilgesellschaftlicher Organisationen hingegen ist mit Nachdruck abzulehnen. Ausnahmegenehmigungen müssen eine Ausnahme bleiben und es darf keinen Freibrief mehr für die unkontrollierte Dezimierung geschützter Arten geben”, so Josef Limberger, Obmann des Naturschutzbunds Oberösterreich.

 

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