Gericht entscheidet: Frösche dürfen quaken

Foto: Wasserfrosch; © R. Jagersberger

Wegweisendes Urteil: Landesgericht Linz stellt klar, dass Froschquaken ein Naturgeräusch ist und keine Lärmbelästigung!

Ein Nachbarschaftsstreit in Pasching in Oberösterreich hat im Sommer 2025 für Aufsehen gesorgt: Ein Mann verklagte seinen Nachbarn wegen des lauten Gequakes der Frösche in dessen Schwimmteich. Das Bezirksgericht Traun hat den Teichbesitzer in erster Instanz schuldig gesprochen und ihn dazu verurteil dafür zu sorgen, dass es zu keiner weiteren Lärmbelästigung durch die Frösche, welche sich selbst angesiedelt haben, kommt.

Das Landesgericht Linz stellte nun in zweiter Instanz klar, dass das Nachbarrecht nicht dazu da ist, um gegen „Naturwirken“ vorzugehen. Das Naturspektakel muss als solches hingenommen werden.

Dies wird auch durch das OÖ. Naturschutzgesetz begründet: Geschützte Tiere dürfen nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, gehalten, befördert oder getötet werden. Ebenso ist jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Tiere verboten. Alle in Oberösterreich vorkommenden Amphibienarten sind in der Artenschutzverordnung angeführt und sind daher geschützt. Daher gebe es auch keine nachbarrechtliche Pflicht, Frösche zu vergrämen, die sich auf natürliche Weise angesiedelt haben, so das Gericht.

Der Naturschutzbund begrüßt dieses wichtige Urteil ausdrücklich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

21.01.2026

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