Graue Weitwanderer ziehen durch unser Land
Im Zusammenhang mit den Wolfsichtungen in Oberösterreich rät der Naturschutzbund zur Besonnenheit. Ein Wolf in der Nähe von besiedeltem Gebiet ist nicht automatisch für Menschen gefährlich. Rehe und anderes Wild, wie etwa junge Wildschweine hingegen, gehören zum natürlichen Beutespektrum des Wolfes. Dies als „Schäden“ anzuführen ist nicht gerechtfertigt. Vor allem auch wenn man dies in Relation zu Wildunfällen im Autoverkehr stellt. Immerhin kommen etwa 80.000 bis 100.000 Tiere jährlich auf Österreichs Straßen um.
Oberösterreich verfügt über ein gut funktionierendes Wolfsmanagement, welches sich über die Jahre bewährt hat, so Josef Limberger vom Naturschutzbund Oberösterreich. Es gilt also, Ruhe zu bewahren und die Dinge sachlich zu betrachten und in Anbetracht der hohen Schutzkategorie der Tiere nicht voreilig zu handeln. Politische, vorschnelle Entscheidungen könnten hier einen über die Jahre gewachsenen positiven Effekt wieder zerstören. Zudem sind Entnahmen von Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, bereits jetzt europarechtskonform möglich.
Auch die Medien sind aufgerufen, nicht über jede Wolfssichtung in großen Schlagzeilen zu berichten. Sie sorgen damit nur für Angst bei der Bevölkerung. In unserer zersiedelten und mit immer mehr Straßen zerschnittenen Landschaft sind Begegnungen von Mensch und Tier unumgänglich. Das Land sollte endlich die finanziellen Möglichkeiten nutzen, welche die EU für den Herdenschutz zur Verfügung stellt, um Landwirte von Schäden an Haustieren zu bewahren.
Gesunde, in der Natur aufgewachsene Wölfe, die nicht vom Menschen angefüttert werden, haben in der Regel kein Interesse am Menschen. Jungtiere können aber typische jugendliche Neugierde zeigen, die mit fortschreitendem Alter und ausbleibenden Anreizen wieder verschwindet. Ausgewachsene Wölfe gehen Menschen üblicherweise aus dem Weg, wenn sie diese bemerken. Das bedeutet aber nicht, dass sie fluchtartig davonrennen. Es ist ganz normal, wenn sie zunächst stehen bleiben und die Lage einordnen, bevor sie davon traben.
Der Naturschutzbund hat dazu kürzlich ein Merkblatt über das Verhalten bei Wolfsbegegnungen herausgegeben. Weitere Infos zum Wolf vom Naturschutzbund Österreich.
Schutzstatus des Wolfes in der EU:
Europarechtlich ist der Wolf (Canis lupus) als prioritäre Art in Anhang II und Anhang IV der Fauna Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) angeführt. Gemäß Artikel 12 haben die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ein strenges Schutzsystem für die im Anhang IV Buchstabe a) genannten Tierarten in deren natürlichem Verbreitungsgebiet einzuführen. Dies ist unter anderem durch die ganzjährige Schonung des Wolfes gemäß § 1 Abs. 1 der Oö. Schonzeitenverordnung 2007 sowie die Bestimmungen der §§ 48 und 49 Oö. Jagdgesetz gegeben. Wölfe dürfen daher weder gejagt, noch gefangen, noch getötet werden. Über Antrag kann die Landesregierung Ausnahmen von diesen Verboten bewilligen, wenn dies beispielsweise im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zur Abwendung erheblicher Schäden an Viehbeständen oder zu Zwecken der Wissenschaft erforderlich ist, es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Tierart aufrecht erhalten wird. Um die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmebewilligungen sicherzustellen, haben sich die Mitgliedstaaten vorweg mit Alternativen zu einem Fang, Abschuss etc. auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2012 bundesländerübergreifend im Rahmen der Koordinierungsstelle Braunbär, Wolf und Luchs ein Wolfsmanagementplan ausgearbeitet, der 2021 im Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (löste die KOST ab) überarbeitet und veröffentlicht wurde: Empfehlungen zum Wolfsmanagement in Österreich
Weitere Informationen zum Thema Wolf in Oberösterreich:
Wolfs-Management des Landes OÖ
Broschüre "Der Wolf ist zurück in Oberösterreich"
08.03.3023