Keine Genehmigung für Abschuss geschützter Wasservögel!
BirdLife Österreich und Naturschutzbund Oberösterreich fordern:
Abschüsse des Gänsesägers während der Brutzeit sind nach OÖ Naturschutzgesetz und EU Vogelschutzrichtlinie gesetzwidrig und widersprechen dem Tierschutzgesetz
Wien/Linz (OTS) 15. Jänner 2020 - BirdLife Österreich und Naturschutzbund Oberösterreich protestieren entschieden gegen geplante Abschüsse des bisher landesweit streng geschützten Gänsesägers an der Steyr in Oberösterreich. LH-Stv. Manfred Haimbuchner und LR Max Hiegelsberger sind aufgerufen, keine Ausnahmegenehmigung für Abschüsse zu erteilen. Die vorgebrachten Begründungen des Landes-Fischereivereines negieren die tatsächlichen ökologischen Probleme der heimischen Fließgewässer ebenso wie die Anliegen des europaweit geltenden Vogel- und Tierschutzes.
Der Oberösterreichische Landes-Fischereiverein reichte ein wissenschaftliches Projekt bei der Naturschutzbehörde zur Bewilligung ein, in dem die Auswirkungen des Abschusses des in Österreich gefährdeten Gänsesägers auf den Bestand der Fischarten Äsche und Bachforelle an der Unteren Steyr untersucht werden sollen. Beide Arten sind regional in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen. Die Fischerei vermutet einen Zusammenhang mit dem Fischfresser Gänsesäger, wird jedoch andere Einflussfaktoren, die die Fischarten mit großer Wahrscheinlichkeit beeinflussen, in dieser Studie nicht untersuchen.
140 getötete Gänsesäger – und trotzdem keine wissenschaftlich brauchbaren Ergebnisse BirdLife Österreich und der Naturschutzbund Oberösterreich stellen sich dieser Vorgangsweise entschieden entgegen: Projektgemäß sollen an der unteren Steyr in fünf Jahren 140 Gänsesäger erlegt werden (jährlich ein Prozent des österreichischen Brutbestands), und das teils während der Brutzeit! Gábor Wichmann, Geschäftsführer von BirdLife Österreich, warnt: „Wir befürchten, dass durch den Abschuss zur Brutzeit nicht nur die Elternvögel sterben, sondern in der Folge auch deren Gelege verloren gehen. Weiters würden andere balzende, brütende oder durchziehende Wasservögel empfindlich gestört und das in einem Natur- und Europaschutzgebiet. Dies stellt klar einen nach OÖ Naturschutzgesetz und EU-Vogelschutzrichtlinie gesetzwidrigen Eingriff dar und widerspricht auch dem Tierschutzgesetz!“ Da ständig durchziehende oder benachbarte Gänsesäger in die untersuchte Flussstrecke einwandern würden, lässt sich die Auswirkung dieser Abschüsse auf die Fischfauna ohnehin nicht eindeutig belegen.
Einseitige Untersuchung des Faktors Gänsesäger - Ausblendung anderer Faktoren Der Landes-Fischereiverein argumentiert zwar das Projekt als „wissenschaftliche Untersuchung“, Josef Limberger, Obmann des Naturschutzbunds Oberösterreich kritisiert jedoch die wissenschaftliche Qualität auch aus anderen Gründen scharf: „Wesentliche andere Einflüsse auf die Äsche und Bachforelle bleiben ausgeblendet: Der Klimawandel führt zu zunehmender Gewässererwärmung und stärkeren Hochwässern. Starkes Insektensterben läuft auch in Gewässern ab. Die Verbauung von Ufern und Flachwasserbereichen wirkt negativ auf die Fortpflanzung von Insekten und Fischen. Und nicht zuletzt ist der jahrelange, künstliche Besatz mit gebietsfremden, ausgewachsenen Regenbogenforellen aus ökologischer Sicht höchst fragwürdig. Diese sind bekanntermaßen nicht nur Nahrungskonkurrenten, sondern fressen junge Äschen und dezimieren dadurch den Äschenbestand direkt.“ Weitere Umweltfaktoren wie Pestizide, Hormone in Abwässern und neue Fischkrankheiten wirken vermutlich massiv negativ auf die Fischbestände. Das Projekt weist eine Reihe von weiteren gravierenden Mängeln in der Erfassungsmethodik von Vögeln und Fischen auf, welche die seriöse Aussagekraft des „wissenschaftlichen Projekts“ zusätzlich in Frage stellen. Nicht zuletzt ist eine Untersuchung ohne zeitgleiche Beobachtung einer geeigneten Vergleichsstrecke, wo keine Gänsesäger geschossen werden, wissenschaftlich unseriös.
Forderung nach seriösen Entscheidungen von LHStv Haimbuchner und LR Hiegelsberger BirdLife und Naturschutzbund befürworten eine fundierte Untersuchung aller maßgeblichen Faktoren, die das Zusammenleben von Fischen und Fischfressern beeinflussen. Das vorgelegte Projekt kann diese Klärung jedoch eindeutig nicht erbringen. BirdLife und der Naturschutzbund rufen daher die für Naturschutz und Fischerei zuständigen Landesräte Manfred Haimbuchner beziehungsweise Max Hiegelsberger auf, im Sinne der EUVogelschutzrichtlinie dem beantragten Projekt die Bewilligung zu verweigern. Ein langjähriger Abschuss gefährdeter Wasservögel ist mit den geltenden Gesetzen nicht vereinbar!
Rückfragehinweise: Naturschutzbund OÖ. Josef Limberger, Mail: oberoesterreich@naturschutzbund.at, Tel. 0732 779279 BirdLife Österreich: Dr. Susanne Schreiner, Mail: susanne.schreiner@birdlife.at, Mobil: 0699 1815556