Naturschutzbund begrüßt Urteil des Obersten Gerichtshofes: Frösche dürfen quaken

Foto: Wasserfrosch; © R. Jagersberger

Ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit um quakende Frösche in Pasching ist endgültig entschieden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt: Die geschützten Amphibien dürfen bleiben – und auch nachts quaken. Der Naturschutzbund begrüßt die Entscheidung ausdrücklich als wichtiges Signal für den Schutz heimischer Arten und ihrer Lebensräume.

In Pasching (Bezirk Linz-Land) hatte ein Schwimmteich und seine tierischen Bewohner über Jahre hinweg für einen Rechtsstreit zwischen Nachbarn gesorgt. In dem naturnah angelegten Teich hatten sich Wasserfrösche selbstständig angesiedelt und vermehrt. Ein Nachbar fühlte sich durch das nächtliche Quaken gestört und klagte auf Unterlassung.

Das Bezirksgericht Traun gab ihm in erster Instanz noch recht und verpflichtete die Teichbesitzer, das Quaken zwischen 22 und 6 Uhr einzudämmen.                Das Landesgericht Linz hob dieses Urteil in zweiter Instanz jedoch auf. Es stellte klar, dass es sich beim Quaken der Frösche um ein Naturgeräusch handelt, das Nachbarrecht nicht dazu dient, gegen solches „Naturwirken“ vorzugehen, und das Naturspektakel als solches hingenommen werden muss.                       Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung nun endgültig und wies die Revision des klagenden Nachbarn ab.

Naturschutz muss Vorrang haben

Entscheidend für das Urteil war, dass sich die geschützten Tiere ohne unmittelbares Zutun der Teichbesitzer angesiedelt hatten. Auch die Anlage eines naturnahen Schwimmteichs stellte unter den konkreten Umständen keine unübliche Grundstücksnutzung dar. Die Besitzer sind daher weder verpflichtet, die Frösche zu vertreiben, noch ihr natürliches Quaken zu unterbinden.

Die Entscheidung unterstreicht auch die Bedeutung des gesetzlichen Artenschutzes in Oberösterreich. Alle hier vorkommenden Amphibienarten sind durch die OÖ. Artenschutzverordnung geschützt. Sie dürfen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, gehalten, befördert noch getötet werden. Ebenso ist die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten verboten.

Natur ist kein Störfaktor

Das Urteil macht deutlich: Natur darf hörbar sein. Ihr Schutz und die Akzeptanz natürlicher Lebensäußerungen sind wesentliche Voraussetzungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Der Naturschutzbund begrüßt das Urteil als wichtiges Signal für den Schutz heimischer Arten und ihrer Lebensräume ausdrücklich: Gerade in Zeiten des dramatischen Rückgangs der Biodiversität ist es wichtig, Lebensräume zu erhalten und heimischen Tierarten auch im Siedlungsraum Platz zu geben. Wer naturnahe Gärten und Teiche ermöglicht und anlegt, schafft wertvolle Rückzugs- und Fortpflanzungsräume für heimische Arten und sollte dafür nicht abgestraft werden, so Julia Kropfberger, Obfrau vom Naturschutzbund Oberösterreich.

07.11.2026

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