Laut Medienberichten prüft die Österreichische UNESCO-Kommission aktuell den Status des Vogelfangs im Salzkammergut als „Immaterielles Weltkulturerbe“: Eine entsprechende Diskussion des Themas sei für die Beiratssitzung am 27. März 2026 vorgesehen. Der Naturschutzbund Oberösterreich spricht sich gegen diese überholte Tradition aus, begrüßt ausdrücklich die Prüfung der Einstufung als „Immaterielles Weltkulturerbe" und richtet folgendes Schreiben an die UNESCO-Kommission:
Sehr geehrte Mitglieder der Österreichische UNESCO-Kommission!
Von 15. September bis 30. November dürfen laut Ausnahmebestimmungen für das Fangen und Halten von Singvögeln der OÖ. Artenschutzverordnung die ansonst in Oberösterreich vollkommen geschützten Singvogelarten Stieglitz, Erlenzeisig, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel für die traditionellen Singvogelausstellungen im Salzkammergut in bestimmten Gemeinden in den Bezirken Gmunden, Vöcklabruck, Wels-Land gefangen, über den Winter gehalten und ausgestellt werden.
Auch wenn der Großteil der Tiere - bis auf die Lockvögel - bis spätestens 10. April freigelassen werden müssen und die Höchstanzahl der Wildvögel, welche gefangen werden dürfen, mit 550 je Art und Fangsaison begrenzt ist, ist die Tradition des Vogelfanges vor allem tierschutzrechtlich problematisch. Durch den Fang in Netzen und Fallen besteht die Gefahr, dass die Tiere verletzt oder auch getötet werden. Zudem werden sie aus ihrem natürlichen Lebensraum und angestammten Revier entnommen. Durch das Einsperren in Volieren beziehungsweise Käfigen und dem Ausstellen erleiden die Wildtiere unnatürlichen, massiven, aber vermeidbaren Stress. Die Lockvögel werden oft das ganze Jahr über in Volieren gehalten. Der Vogelfang steht somit im Widerspruch zum bundesweit geltenden Tierschutzgesetz und zu der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Es stellt sich zudem die Frage, wie sich die über den Winter gehaltenen Tiere wieder in freier Wildbahn zurechtfinden und sich die monatelange Haltung in Gefangenschaft auf die Fitness der Vögel, ihre Mortalität und ihre Reproduktionschancen auswirkt. Laut Ausnahmebestimmungen müssen die Vögel zwar in einen arttypischen Lebensraum freigelassen werden, aber nicht an dem Ort, wo sie gefangen wurden. Zudem brütet der Fichtenkreuzschnabel oft bereits im Winter (Brutzeit von Dezember bis Mai). Die gefangenen Fichtenkreuzschnäbel werden also zumindest in diesem Jahr vom Brutgeschehen ausgeschlossen. Beim Gimpel wird vermutet, dass Weibchen und Männchen in einer lebenslangen Partnerschaft leben, das heißt, das Paar wird auseinandergerissen. Zu bedenken ist auch, dass die Vögel nach monatelanger Käfighaltung die Flugmuskel nicht entsprechend trainiert haben und dann in der Freiheit nur eingeschränkt in der Lage sind, vor Feinden zu fliehen.
Der Naturschutzbund Oberösterreich spricht sich daher gegen die nicht mehr zeitgemäße und ethische problematische Tradition des Vogelfanges im Salzkammergut aus. Auch Traditionen müssen überdacht und geändert werden dürfen.
Wir ersuchen Sie daher um eine sorgfältige Prüfung der Einstufung des Vogelfanges im Salzkammergut der UNSECO als „Immaterielles Weltkulturerbe“.
Hochachtungsvoll,
Naturschutzbund Oberösterreich
26.03.2026