Naturschutzbund und BirdLife berufen gegen Zwangsabschüsse von Graureihern in Oberösterreich

Graureiher © Josef Limberger

Der Graureiher zählt mit 70-150 Brutpaaren zu den gefährdeten Brutvögeln Oberösterreichs. Dennoch wurden über vierzig der eleganten Vögel für das Winterhalbjahr 2020/2021 von den regionalen Behörden zum Abschuss freigegeben. Naturschutzbund und BirdLife legen dagegen Beschwerde ein und fordern von den Bezirkshauptmannschaften, die EU-Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigen.

Bereits in den Jahren 2004 bis 2018 sind die Brutbestände des Graureihers in Oberösterreich vor allem aufgrund der legalen Abschüsse von ca. 190 auf ca. 70 Brutpaare zurückgegangen (bei 177 legalen Abschüssen im Winter z.B. 2016/17). Erst durch stark reduzierte Abschüsse ab dem Winter 17/18 (19 Ex.) und den Folgejahren konnte sich der Bestand wieder etwas erholen.

In diesem Winterhalbjahr wurden bis Mitte Dezember bereits 44 Graureiher von der Behörde zum Zwangsabschuss freigegeben - ein viel zu hoher Prozentsatz, der offiziell getötet werden darf, im Vergleich zum geringen Gesamtbestand.

Der Graureiher ist vor allem vielen Fischern und Teichbesitzern ein Dorn im Auge. Obwohl grundsätzlich ganzjährig geschont, werden alljährlich Abschüsse eingefordert – und schlussendlich auch bewilligt. Die von den Antragstellern selbst abgeschätzten, angeblich vom Graureiher verursachten Schadsummen liegen zum Teil bei nur 50 € pro Reiher.

"Ist ein Exemplar einer gefährdeten Tierart nicht einmal 50 € wert", diese Frage stellt sich Josef Limberger, Obmann vom Naturschutzbund Oberösterreich. Vor allem auch deshalb, da gemäß dem Fischereigesetz der Fischereiberechtigte nur das „Recht zur Aneignung von Wassertieren“ besitzt. Er ist aber nicht der Eigentümer der Fische, diese stehen daher dem Graureiher als Nahrungsgrundlage mit derselben Berechtigung zu.

Zudem ernährt sich der Graureiher je nach Region und Jahreszeit nur zu 20 bis 80% von Fischen. Auch Amphibien, Schlangen, Wasserinsekten sowie Kleinsäuger stehen auf seinem Speiseplan. Oft sieht man diese Vögel daher vor allem im Winterhalbjahr auf Äckern und Wiesen auf der Jagd nach Scher- und Feldmäusen stehen.

Die starken Bestandsrückgänge des Graureihers haben in Oberösterreich dazu geführt, dass diese Vogelart seit heuer in der neuen Roten Liste Oberösterreichs als gefährdet aufscheint. Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie kommen Ausnahmegenehmigungen für Abschüsse jedoch nur in Frage, wenn dadurch der günstige Erhaltungszustand einer geschützten Vogelart nicht beeinträchtigt wird. „Die weit überhöhten Zahlen an Abschussgenehmigungen werden weitere Bestandsrückgänge des Graureihers zur Folge haben und widersprechen damit der EU-Vogelschutzrichtlinie. Wir fordert deshalb die Bezirkshauptmannschaften auf, diese Richtlinie künftig als geltendes Recht zu behandeln“, so Hans Uhl von BirdLife Österreich.

Da die bisherigen Zwangsabschussbescheide gesetzlichen Vorgaben widersprechen, haben Naturschutzbund und BirdLife, unterstützt von Protect, bei den Bezirkshauptmannschaften Beschwerden dagegen eingebracht. Die Naturschutzverbände erhoffen sich nun vom OÖ. Landesverwaltungsgericht fachlich fundierte Entscheidungen, die mit den Anliegen eines zeitgemäßen Vogelschutzes und den EU-Richtlinien konform gehen.

             

 

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