Der Naturschutzbund Oberösterreich hat zu dem Begutachtungsentwurf zur Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen zur Ausgestaltung des Oö. Jagdgesetzes 2024 erlassen werden (Oö. Jagdverordnung 2024), insbesondere zum Abschnitt Schonzeiten (Anlage 11) innerhalb der Begutachtungsfrist (bis einschließlich 26.6.2024) Stellung genommen.
Vor allem die Änderung/Verlängerung von Schonzeiten bzw. die Beendigung/Einstellung der Bejagung aufgrund von biologischen Gegebenheiten bzw. negativen Bestandesentwicklungen und Schutz-Status von Tierarten wird vom Naturschutzbund Oberösterreich gefordert: Stellungnahme des Naturschutzbundes Oberösterreich zum Begutachtungsentwurf betreffend der Oö. Jagdverordnung 2024, insbesondere Anlage 11 - Schonzeiten
Hintergrundinfos:
Begutachtungsentwurf: Schonzeitverordnung 2024
26.06.2024