Stellungnahme des Naturschutzbundes zur Novellierung des Oö. Landschaftsabgabegesetzes

© J. Limberger

Das Land Oberösterreich hebt seit dem Jahr 2018 für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe in Oberösterreich eine Landschaftsabgabe in Höhe von 15,95 Cent pro Tonne gewonnenen und verwerteten mineralischen Rohstoffs ein. Die Abgabe ist an die Landesregierung zu entrichten. Gemeinden, in welchen sich eine Gewinnungsstätte befindet, erhalten einen Ertragsanteil in Höhe von 10 % der Landschaftsabgabe, die im Gemeindegebiet erhoben wurde. Bisher liegen allerdings keine Regelungen zur Verwendung der aus der Abgabe zur Verfügung stehenden Geldmittel vor.

Im Zuge der Novellierung des Landesgesetzes über eine Landesabgabe für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe (Oö. Landschaftsabgabegesetz) fordert der Naturschutzbund die Aufnahme der Zweckgebundenheit der eingehobenen Abgabe für Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung einschließlich der Förderung von Forschungsvorhaben und der Öffentlichkeitsarbeit in diesen Bereichen wie beispielsweise der Mitfinanzierung des Oö Landschaftsentwicklungsfonds in das Gesetz. Auch jene Mittel, welche aus dem Ertragsanteil an die jeweilige Gemeinden fließen, sollten zweckgebunden für Naturschutz-Maßnahmen bzw. Maßnahmen der Landschaftsentwicklung im Gemeindegebiet verwendet werden müssen.

In anderen Bundesländern wie in Niederösterreich, Salzburg, Vorarlberg sowie im Burgenland, welche ebenfalls eine Landschaftsabgabe vorsehen, ist eine solche Zweckwidmung der Landschaftsabgabe bereits jetzt rechtlich geregelt.

02.08.2022

 

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