Europaweiter Schutz der Luchse

Luchse sind ökologisch wichtiger Bestandteil des Artengefüges

© Wolfgang Schruf

Es war ein Glücksfall, dass vereinzelt Luchse in die Nationalpark Kalkalpen Region einwanderten. 1996 wurde man im Nationalpark Gebiet erstmals auf ein Tier aufmerksam, das sich sehr territorial verhielt.
Das Luchsvorkommen in Österreich schätzen Wildtierexperten auf wenige einzelne Tiere, wobei einzig noch im Mühlviertel Nachwuchs festzustellen ist. Zur Bestandsstützung der kleinen Luchspopulation im Nationalpark Kalkalpen wurden drei Luchse aus der Schweiz (Wildfänge) umgesiedelt. Unter fachlicher Betreuung von Wildbiologen, Tierärzten und Wissenschaftler wurden die Luchsin Freia im November 2011 und Kora im März 2013 sowie der Kuder Juro im Dezember 2012 im Nationalpark Kalkalpenwieder freigelassen. Unterstützt wurden die Maßnahmen auch vom OÖ Landesjagdverband und der Jägerschaft der Bezirke Steyr und Kirchdorf, weil es oberstes Ziel der Jagd ist, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten. Die Wilderhaltung ist nämlich eines der obersten Leitziele des OÖ. Jagdgesetzes. 

Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Bestimmungen ist der Nationalpark Kalkalpen verpflichtet für einen guten Erhaltungszustand der Luchse zu sorgen: Im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), sieht das Oberösterreichische Nationalpark-Gesetz 1997, Verordnung Nr. 113 § 6 Abs. 1 Ziffer 2 für die Zielsetzungen des Wildtiermanagements im Nationalpark Kalkalpen vor:


- „Autochthone und bedrohte Tierarten sollen gefördert und erhalten werden“.
- Tätigkeiten und Maßnahmen zur Herstellung einer artenspezifischen, autochthonen Fauna sind zu
ergreifen;
- Bedarfsorientierte Förderungs- und Schutzprogramme für bedrohte Tierarten
- Durch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sollen Bewusstsein, Akzeptanz und Verständnis für die
Maßnahmen geweckt werden.


Gemäß Verordnung der Oö. Landesregierung (LGBl. Nr.58/2005) wurde das Gebiet des Nationalpark Kalkalpen mit einer Gesamtgröße von 209 km² zum Europaschutzgebiet (Natura 2000-Gebiet) erklärt. In § 3 ist der Schutzzweck des Gebietes angeführt, nämlich die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der unter andern angeführten Pflanzen- und Tierarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie wie der „Luchs (Säugetiere), Code-Bezeichnung 1361“. Außerhalb des Nationalparks gilt der Luchs gemäß der Anlage zu § 3 Abs. 1 Oberösterreichisches Landes-
Jagdgesetz als Wild im Sinn dieses Gesetzes und ist laut § 1 Abs. 1 der Oberösterreichischen Schonzeitenverordnung 2007 im Bundesland Oberösterreich ganzjährig geschont. „Wegen des jüngst bekannnt gewordenen illegalen Abschusses eines Luchses in der Nationalpark Kalkalpen Region ist uns ein besonderes Anliegen darauf hinzuweisen, dass die Nationalpark OÖ Kalkalpen Gesellschaft aufgrund europarechtlicher und österreichischer rechtlicher Bestimmungen tätig wurde um den kleinen Luchsbestand zu unterstützen. Nur deswegen wurden gemeinsam mit der Jägerschaft, dem Naturschutzbund, dem WWF und den Österreichischen Bundesforsten Luchse von der Schweiz in die Kalkalpen Region umgesiedelt. Jeder Abschuss und jede illegale Entnahme dieser Wildtiere ist ein Verstoß gegen europäische Normen und gegen österreichische Gesetze. Darüber hinaus stellen sich Täter und diejenigen, die diese Straftaten wissentlich verschweigen deutlich außerhalb der gesellschaftlichen Wertegemeinschaft, die sich ganz
klar zur Rückkehr der Waldkatzen in unsere Wälder bekennt“, teilt Nationalpark Direktor Dr. Erich Mayrhofer mit.

Um 1870 wurden die Luchse in Österreich ausgerottet. Das Wild, besonders auch im Gebiet des heutigen Nationalpark Kalkalpen war der Grundherrschaft ausgeliefert. „Die Unterscheidung von Nutzwild, wie Reh- Gams-, Rot-, Auer-, Birk- und Haselwild auf der einen Seite und dem sogenannten Schadwild auf der anderen Seite, das nicht von Nutzen war, wie z.B. der Steinadler, der das Gamswild dezimierte, war ökologisch eine
Katastrophe. Das hat leider zur großräumigen Ausrottung von Bär, Luchs oder Bartgeier, fast alles was Krallen oder einen krummen Schnabel hatte, geführt. Alle Beutegreifer, ob mit Krallen oder Schnäbel, sind Gesundheitspolizisten. Sie sind im Gefüge der Natur auch heute nicht zu ersetzen.“, sagt der praktizierende Jäger, Nationalpark Ranger und mit der regionalen Jagdgeschichte besonders betraute OFÖ Walter Stecher aus Molln.

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