Jagdgesetz ändern!

Kuriose Gesetzesbestimmung: Jäger und Jägerinnen sind zum Schutz des Wildes vor Raubwild verpflichtet

Beim Prozess gegen die Luchsjägerin (Frau W., OÖ Kalkalpen) wurde zur Verteidigung der Jägerin das noch immer gültige Oö. Jagdgesetz zitiert, das die Jägerschaft verpflichtet, das Wild vor Raubwild zu schützen.
 
© Josef Limberger
Es gibt kein schädliches Wild
Das aus dem Jahr 1964 stammende Jagdgesetz hat noch weitere nicht mehr zeitgemäße Anordnungen. So wird den Jagdausübungsberechtigten unter dem Titel „Schädliches Wild“ aufgetragen, Raubvögel „möglichst kurz zu halten“, also von allen nicht ausdrücklich geschützten Vögeln möglichst viele zu fangen oder zu erschießen - ohne Rücksicht auf die natürlichen Abläufe in der Natur.
 
Fütterung
Auch die gesetzlich vorgeschriebene Wildfütterung ist nicht mehr zeitgemäß. Die Naturschutzorganisationen fordern hier zwar nicht ein Fütterungsverbot, wie es in anderen Ländern schon besteht. Es soll aber der Zwang zum Füttern wegfallen. In Notzeiten soll weiter gefüttert werden dürfen, aber eben nur in Notzeiten.
 
Jagdschein entziehen
Der Luchsjägerin wurde die Jagderlaubnis nur 2,5 Jahre entzogen. Da müssen die Gesetze so geändert werden, dass in Extremfällen die Jagderlaubnis lebenslang entzogen werden kann.
 
Folgend finden Sie die Presseaussendung der Oberösterreichischen Naturschutzorganisationen als Download

 

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