Streng geschützter Wanderfalken-Brutplatz in Linz soll vorsätzlich für immer zerstört werden

© Josef Limberger

Massive Artenschutzverletzung wissentlich geplant - streng geschützter Wanderfalken-Brutplatz soll vorsätzlich für immer zerstört werden, warnen der | naturschutzbund | Oberösterreich und die Bürgerinitiative „Rettet den Wanderfalken“.

Das Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG) vom 31. Juli 2013 zur Linzer Westringautobahn A 26 stellt fest, dass es am Brückenbauplatz in den Urfahrwänden zu einem Verlust eines Wanderfalken-Brutplatzes kommt. Tatsache aber ist, dass der Wanderfalke in der „EU-Vogelschutzrichtlinie“ als streng geschützte Art aufscheint. Für den Brutplatz der Wanderfalken in Linz besteht somit höchste Gefahr!

Als Linzer Naturschützer vom erfolgreich brütenden Wanderfalkenpaar in den Urfahrer Wänden erfuhren, gründen sie die Bürgerinitiative „Rettet den Wanderfalken“. Diese Initiative und der | naturschutzbund | Oberösterreich gaben ein Ornithologisches Gutachten in Auftrag, das Dr. Helmut Steiner, Institut für Wildtierforschung, erstellt hat.(siehe Anhang: Gutachten Wanderfalke Steiner). Dieses kommt zu folgendem Ergebnis: 

„Der Wanderfalke ist im „Anhang 1“ der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union verzeichnet und genießt damit rechtlich strengen Schutz. Das EU-Recht ist dem Landes-Naturschutzgesetz übergeordnet bzw. durch die Länder zu exekutieren. Eine Störung, Veränderung oder Zerstörung seiner Brutplätze ist demzufolge nicht gestattet. Konkrete entsprechende Maßnahmen sind von der zuständigen Behörde umzusetzen. Das Brutvorkommen des Wanderfalken in den Urfahrwänd besteht zumindest seit 2011. Hierbei handelt es sich um einen Brutplatz von außerordentlich hoher Qualität. Dieses Vorkommen ist für die Existenz der außer-alpinen österreichischen Wanderfalken-Population von entscheidender Bedeutung, da es die höchste Bruterfolgsrate aller Vorkommen aufweist. Eine wie auch immer geartete „Umsiedlung“ der Wanderfalken ist aufgrund der Lebensraumeignungsfaktoren nicht möglich. Aufgrund der räumlich beengten Situation resp. der geringen Größe der Brutwand ist es nötig, dass das Umfeld des Brutplatzes unverändert bleibt“. 

Brütende Wanderfalken sind sehr standorttreu. Umsiedlungen sind nicht möglich, da zahlreiche Ansprüche an den Brutplatz bestehen.

Die gegenständliche Brutnische des Wanderfalken befindet sich im östlichen Bereich der Urfahrwänd. Zuletzt konnten im Mai 2014 hier drei Jungvögel beobachtet werden, denen Futter von den Elternvögeln übergeben wurde. Bereits seit 2011 können flügge gewordene junge Wanderfalken im Bereich nahe des Turms des Neuen Linzer Doms nachgewiesen werden, wobei häufig direkte Flugbewegungen von den Urfahrwänd zum nahen Dom beobachtet wurden. Auch alte Rupfungen und Nahrungsreste am Brutplatz können die bereits mehrjährige Nutzung belegen.

Die außer-alpine Wanderfalken-Population im Bereich der Böhmischen Masse (Mühl- und Waldviertel), zu der auch das Donautal und das Linzer Vorkommen zählen, ist als hochgradig gefährdet einzustufen. Deshalb kommt dem Linzer Brutvorkommen eine überregionale Bedeutung für die Erhaltung der Art zu.

Die Population der Böhmischen Masse hängt mit dem Bayerischen Wald (4 Reviere mit sehr geringem Bruterfolg), Tschechien (ca. 10 Vorkommen) sowie dem Waldviertel (ca. 2 Reviere) zusammen. Damit lassen sich für den oberösterreichischen Teilraum nur drei Vorkommen mit regelmäßigem Bruterfolg bestätigen. Von herausragender Bedeutung ist demzufolge das Vorkommen in den Urfahrwänd, das den höchsten Bruterfolg von allen aufweist. Auch die sogenannte Brutgröße (Anzahl der Jungen bei erfolgreichen Bruten) erreichte mit drei im Jahr 2014 einen guten Wert. 

Die Bürgerinitiative „Rettet den Wanderfalken“ und der | naturschutzbund | Oberösterreich  haben in dieser Angelegenheit bereits die zuständige EU-Kommission und namhafte Naturschutzorganisationen mit der Bitte um sofortige Unterstützung kontaktiert. Die Errichtung eines Horstschutzgebietes samt wirksamer Überwachung ist unumgänglich und wird gefordert.

Gegen Österreich ist bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren anhängig. 

Jedenfalls steht fest, dass für den Westring dieser EU-weit streng geschützte Brutplatz ein ernstes Genehmigungshindernis darstellt und auf keinen Fall wissentlich und vorsätzlich mit behördlicher Genehmigung unwiederbringlich zerstört werden darf. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) muss die naturrechtliche Prüfung neu aufrollen, denn derzeit muss das Projekt aus artenschutzrechtlichen Gründen abgewiesen werden.

 

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